LEISTUNGEN

a) Allgemeine Immobilienverwaltung:

  • Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung
  • Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten
  • Abwicklung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehres mit Mietern und Behörden (im normalen Umfang)
  • Ausfertigung von Mietverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Abwicklung von einvernehmlichen Vertragsauflösungen oder einvernehmlichen Beendigungen von Mietverträgen
  • Übergabe und Übernahme von Bestandobjekten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
  • Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft

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