LEISTUNGEN
a) Allgemeine Immobilienverwaltung:
- Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung
- Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten
- Abwicklung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehres mit Mietern und Behörden (im normalen Umfang)
- Ausfertigung von Mietverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
- Abwicklung von einvernehmlichen Vertragsauflösungen oder einvernehmlichen Beendigungen von Mietverträgen
- Übergabe und Übernahme von Bestandobjekten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
- Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft